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Online-Deutschkurs A1 für Thailänder

ONLINE-Videokurs: Deutsch A1 Prüfungsvorbereitung für Thailänder!

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INFO auf Thai

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Kursinhalt

  • Sprachen im Kurs: Erklärung auf Thai, Prüfungsfragen auf Deutsch
  • Der Kurs setzt sich aus 5 Teilen zusammen:
    • Sprechen Teil 1-3
    • Hören Teil 1-3
    • Lesen Teil 1-3
    • Schreiben Teil 1-2
    • und Extra Teil (mehr Übungen und Musterprüfungen zum Herunterladen)

Kursinhalt auf Thai

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Kursziele

  • Thailänder können deutsche alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden,
  • sich und andere vorstellen,
  • Fragen stellen und Antwort geben,
  • und sich selbstständig auf die Deutsch A1-Prüfung vorbereiten.

Zahlen

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  • per Kreditkarte und Paypal: klicken hier, zahlen und sofort loslegen
  • per Überweisung in Thailand/ Deutschland: kontaktieren Sie uns unter Line ID: mausmoin, Tel./What's App: +49176 31176234, E-Mail: info@mausmoin.com

 

Kursleiterin

Sirinthorn Jirasteanpong ist Lehrerin, staatlich geprüfte und beeidigte Urkundenübersetzerin für Deutsch und Thai, und Autorin der Lehrbücher "Deutsch lernen mit Mausmoin 1 und 2” 

  • BA in Germanistik mit Auszeichnung: Hauptfach-Germanistik, Nebenfach-Anglistik (Chulalongkorn Universität, Bangkok)
  • Gymnasium mit Auszeichnung: Hauptfach-Deutsch, Nebenfach-Englisch (Triam Udom Suksa Schule, Bangkok)
  • Staatliche Prüfung für Übersetzer (Deutsch-Thai)
  • Staatliche Prüfung für Dolmetscher (Deutsch-Thai)
  • MBA International Management (ESB Business School, Reutlingen)

Kontakt

Line ID: mausmoin, Tel./What's App: +49176 31176234, E-Mail: info@mausmoin.com

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Kurs-info auf Thai

Beispielvideo

FAQs

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Wie logge ich mich nach Zahlung ein?

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Eheschließung mit Thailänder/in in Deutschland

Wenn Sie (Deutsche/r) Ihre/n thailändische/n Verlobte/n in Deutschland heiraten möchten, muss Ihr/e thailändische/r Verlobte/r bei der zuständigen Deutschen Botschaft in Thailand ein Visum für den Zweck der Eheschließung beantragen.

Verfahren

1. Schritt: Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland

Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

2. Schritt: Antrag auf Visum zwecks Eheschließung in Thailand

3. Schritt: Erklärung bei der Ausländerbehörde in Deutschland

4. Schritt: Standesamtliche Trauung in Deutschland

Angebotsanfrage: Beglaubigte Übersetzung/Dolmetschen

Checkliste Hochzeit zum Downloaden

thailand-flag-iconInfos auf Thai: สมรสที่ไทยกับชาวเยอรมัน | Heirat in Thailandการจดทะเบียนสมรสในเยอรมัน | Heirat in Deutschland

1. Schritt: Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland

Zunächst muss der/die Verlobte bei einem deutschen Standesamt die Eheschließung anmelden bzw. einen Eheschließungstermin beantragen. In Deutschland erfolgt eine Eheschließung ebenfalls vor dem zuständigen Standesbeamten. Deswegen ist von dem/der deutschen Verlobten eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Falls die Anmeldung vom deutschen Verlobten allein vorgenommen wird, muss eine Vollmacht durch den/die thailändische/n Verlobte/n,  Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung genannt, vorgelegt werden. Formulare dafür gibt es beim deutschen Standesamt sowie bei der Botschaft.

Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Alle Dokumente müssen vollständig und im Original bei dem Standesamt vorliegen. Thailändische Urkunden müssen von einem vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Für die Übersetzungen kontaktieren Sie uns unter Tel./ What's App +49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.

Wenn die/der Verlobte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich mit Ihrem Standesamt in Verbindung setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.

Deutsche Verlobte benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung/ der Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes
  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Thailändische Verlobte benötigen oft Urkunden im Original mit Legalisation* und beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • thail. Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das zuständige Standesamt oder die Thailändische Botschaft in Deutschland
  • Auszug aus dem thail. Zentralregister, ausgestellt vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok
  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Hausregisterauszug oder Melderegisterauszug

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des gemeinsamen Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten 
  • die Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung mit. Für die Übersetzungen kontaktieren Sie uns unter Tel./ What's App +49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.

Auch hier empfiehlt sich eine zusätzliche Rückfrage beim deutschen Standesbeamten nach ggf. darüber hinaus erforderlichen Urkunden. Bezüglich der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. In der Regel müssen dafür die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, wie für eine Eheschließung.

*Info zur Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok: PDF von der Deutschen Botschaft Bangkok

2. Schritt: Antrag auf Visum zwecks Eheschließung in Thailand

Der/die in Thailand lebende Verlobte beantragt dann bei der deutschen Botschaft ein Visum zur Eheschließung.

Folgende Unterlagen muss der/die thailändische Verlobte bei der deutschen Botschaft in Bangkok vorlegen (im Original mit jeweils 2 Kopien):

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft in Bangkok. Anschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany, 9 South Sathorn Road, Bangkok 10120; Telefon: +66-2-287-9000. Terminvereinbarung

Mehr Info zur Eheschließung von der Deutschen Botschaft Bangkok (PDF): http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/421758/Daten/5853428/Eheschliessung.pdf

3. Schritt: Erklärung bei der Ausländerbehörde in Deutschland

Die Deutsche Botschaft in Bangkok nimmt den Visumsantrag entgegen und übersendet ihn an die Ausländerbehörde, die die/den Verlobte/n zur Abgabe von Erklärungen bzw. Unterlagen schriftlich einlädt. In der Regel benötigt die Ausländerbehörde von der/dem deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung des Standesamtes, dass die für die Eheschließung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen und die Eheschließung von beiden künftigen Ehepartnern im Standesamt angemeldet werden kann
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes des hier einreisenden künftigen Ehegatten 
    Es ist daher erforderlich, dass gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung
    durch den künftigen Ehegatten abgegeben wird. Hierfür sind folgende Nachweise vorzulegen:
    • Arbeitsbescheinigung über das ungekündigte Arbeitsverhältnis
    • die letzten 6 Verdienstabrechnungen (bei Selbständigen ggf. eine Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen)
    • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
    • Verwaltungsgebühr

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gibt die Ausländerbehörde ihre Stellungnahme gegenüber der Deutschen Botschaft in Thailand ab. Die Deutsche Botschaft in Bangkok bearbeitet dann weiter und entscheidet über den Visumantrag.

4. Schritt: Standesamtliche Trauung in Deutschland

Endlich sind Sie beide zusammen in Deutschland und freuen sich auf die Hochzeit. Die Anmeldung zur Eheschließung, die Sie im ersten Schritt gemacht haben, ist der Fachbegriff zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung. Am Tag dauert die Trauung ca. 20 bis 30 Minuten (mit Dolmetscher ist es etwa länger). Ein Dolmetscher bei der Trauung ist erforderlich, falls Ihr/e thailändische/r Verlobte/r Deutsch nicht so gut versteht. Für einen Dolmetschereinsatz in Baden Württemberg und Bayern kontaktieren Sie uns unter Tel./ What's App +49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.

Ablauf:

  • Begrüßung durch den Standesbeamten
  • Feststellen der Personalien des Brautpaares sowie der Trauzeugen (Vergessen Sie nicht Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass!)
  • Ansprache des Standesbeamten
  • Fragen des Standesbeamten an das Brautpaar, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten
  • Ringwechsel und Brautkuss
  • Vorlesen des Ehebucheintrages durch den Standesbeamten
  • Unterschriften: Der Eintrag wird vom Brautpaar, den Trauzeugen, sowie dem Standesbeamten unterschrieben.
  • Derjenige Partner, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, unterschreibt hier bereits mit seinem neuen Familiennamen.
  • Gratulation 

Sollten Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer deutschen Eheurkunde brauchen, können Sie uns kontaktieren:+49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.

Checkliste Hochzeit zum Downloaden (von https://www.service-bw.de/)

Quelle: Deutsche Botschaft Bangkok, Ausländeramt-Kassel, Standesamt Stuttgart, München

-Angaben ohne Gewähr-

Kontakt & Angebotsanfrage

Brauchen Sie DE-TH beglaubigte Übersetzungen oder einen DolmetschereinsatzGerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Bitte senden Sie uns die Scans oder Fotos der Unterlagen per E-mail (info@mausmoin.com), WhatsApp, oder Line zu. Oder rufen Sie uns unter +49 (0) 176 31176234 an. Dann teilen wir Ihnen ein gutes Pauschalangebot mit. Honorar&Dauer

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  • Beglaubigte Übersetzung: Deutsch-Thai
  • Dolmetschen vor Ort: Deutsch-Thai-Englisch
  • Geschäftskooperation zwischen Firmen in Thailand und in Deutschland: Deutsch-Thai-Englisch
  • Dolmetschen per Telefon/Online-Anruf: Deutsch-Thai-Englisch 
  • Allgemeine Übersetzung (ohne Beglaubigung): Deutsch-Thai-Englisch 
  • Expressübersetzung in 12-24 Std.: Deutsch-Thai-Englisch 
  • Fachübersetzung: Deutsch-Thai-Englisch 
  • Überprüfung/ Korrektur der Übersetzung:Deutsch-Thai-Englisch 
  • Prüfung für Thai-Kenntnisse beim Jobinterview

sirinthorn picProfil der beeidigten Urkundenübersetzerin und Verhandlungsdolmetscherin:

Sirinthorn Jirasteanpong

  • Allgemein beeidigte Dolmetscherin der thailändischen Sprache

  • allgemein ermächtigte Übersetzerin der thailändischen Sprache

  • öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der thailändischen Sprache für Baden-Württemberg
  • allgemein beeidigte Verhandlungsdolmetscherin der thailändischen Sprache für die Gerichte des Landes Baden-Württemberg

  • Sprachlehrerin, und Autorin der Lehrbücher "Deutsch lernen mit Mausmoin 1 und 2”

Ausbildung: 

Berufserfahrung als beeidigte Urkundenübersetzerin und Verhandlungsdolmetscherin: 

  • staatlich geprüfte und vereidigte Urkundenübersetzerin
    für beglaubigte Übersetzung z.B. von amtlichen Urkunden, Bescheinigungen, Eheschließung-Unterlagen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kaufverträgen, Schulzeugnissen, Arbeitszeugnissen, Gerichtsbeschlüssen, Gerichtsurteilen, Attesten, Impfausweisen, Laborberichten, Polizeiberichten, Testamenten, Briefen, Unternehmensbilanzen, GmbH-Jahresabschlüsse und Katalogen zur Vorlage bei Behörden in Deutschland, Thailand, Österreich und der Schweiz
  • staatlich geprüfte und vereidigte Gerichtsdolmetscherin
    für Landgerichte, Arbeitsgerichte, Amtsgerichte usw., z.B. in Reutlingen, Bad Urach, Balingen, Ravensburg, Biberach, Rottenburg a. N., Horb a. N., Hechingen, Tuttlingen, Biberach, Wangen (Allgäu), Schorndorf
  • staatlich geprüfte und vereidigte Dolmetscherin
    für Standesämter, Landratsämter, Notariate, Arbeitsämter, Ausländerbehörden, Bürgerämter usw., z.B. in Reutlingen, Stuttgart, Sindelfingen, Dürmentingen, Neckartenzlingen, Neuffen, Dettenhausen, Laichingen, Tübingen, Pliezhausen, Degerloch, Plieningen, Gäufelden, Herbrechtingen, Langenau, Ostfildern, Pfullingen, Haigerloch, Laichingen, Sontheim a. d. Brenz, Bad Cannstatt, Bad Cannstatt, Göppingen, Zell (Mosel), Oberwesel, Koblenz
  • staatlich geprüfte Fachdolmetscherin
    für Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin (Inspektionsreise), IHK Veranstaltungen, Universitätskliniken, Fachpsychologen, Gutachtenstellen, Jugendämter, Arbeitsagenturen usw., z.B. in Reutlingen, Tübingen, Herrenberg, Lingen, Berlin, Bad Bramstedt, Sögel, Koblenz
  • Dolmetscherin und Koordinatorin für Privatpersonen, Firmen, Geschäfte
    für Trauungen, Eheverträge, Geschäftsbesprechungen, Geschäftsverhandlungen, Gaststättenunterrichtungen, Privatgespräche, Tagestouren, Kaufverträge, Betreuungsverfahren, Patientenverfügung, Vaterschaftsanerkennung
  • Übersetzerin für normale Übersetzung z.B. private Briefe, Dokumente, Texte, Testamente , Bescheinigungen u. Ä.

Sprachkenntnisse: 

  • Thailändisch (Muttersprache), Deutsch (verhandlungssicher), Englisch (verhandlungssicher)

Honorar und Dauer

Übersetzung: Der Preis und die Bearbeitungsdauer hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Textumfang, Schwierigkeitsgrad, Lesbarkeit und Fachgebiet. Bei normalen Aufträgen beträgt die Übersetzung circa 2-5 Werktage. Für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag oder ein Pauschalangebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!  Anfragen

Dolmetschen: Die mündliche Dolmetschleistung wird mit einem Stundensatz von ab 70 Euro pro Stunde, zzgl. Fahrtkosten, Fahrzeiten, Parkentgelte und MwSt.  Für ein Pauschalangebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Anfragen

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Beglaubigte Übersetzungen

Ämter und Behörden verlangen prinzipiell beglaubigte Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten, die nur von beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Nach der Übersetzung werden Beglaubigungsvermerk, Stempelabdruck sowie Unterschrift des Urkundenübersetzers hinzugefügt, damit die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen bestätigt werden.

Sirinthorn Jirasteanpong ist staatlich geprüfte, allgemein beeidigte und allgemein ermächtigte Dolmetscherin und Übersetzerin der thailändischen Sprache. Deswegen kann sie beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden sicherlich bundesweit und in Thailand von jeder Behörde anerkannt.

Die beglaubigten Übersetzungen von uns können SOFORT bei Behörden in Deutschland vorgelegt werden, Sie brauchen daher KEINE weiteren Beglaubigungen beantragen.

Beispiele von Dokumenten, die häufig beglaubigt übersetzt werden:

  • Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Bescheinigungen (z.B. Ledigkeitsbescheinigung, Namensänderung, Bescheinigung des Zentralregisteramtes, Arbeitsbescheinigung)
  • Behördendokumente (z.B. Führerschein, Auszug aus dem Hausregister)
  • Zertifikate, Zeugnisse (z.B. Schulzeugnis, Arbeitszeugnis, Schulbescheinigung)
  • Verträge (z.B. Firmenvertrag, Ehevertrag, Unterhaltsvertrag, Kaufvertrag)
  • Gerichtsurteile (z.B. Scheidungsurteil, Beschluss)
  • Attest bzw. Impfpass
  • Testamente, Briefe
  • Bilanz, Jahresabschluss

Weitere Infoservices

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