Wenn Sie (Deutsche/r) Ihre/n thailändische/n Verlobte/n in Deutschland heiraten möchten, muss Ihr/e thailändische/r Verlobte/r bei der zuständigen Deutschen Botschaft in Thailand ein Visum für den Zweck der Eheschließung beantragen.
Verfahren
1. Schritt: Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland
Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
2. Schritt: Antrag auf Visum zwecks Eheschließung in Thailand
3. Schritt: Erklärung bei der Ausländerbehörde in Deutschland
4. Schritt: Standesamtliche Trauung in Deutschland
Angebotsanfrage: Beglaubigte Übersetzung/Dolmetschen
Checkliste Hochzeit zum Downloaden
Infos auf Thai: สมรสที่ไทยกับชาวเยอรมัน | Heirat in Thailand, การจดทะเบียนสมรสในเยอรมัน | Heirat in Deutschland
1. Schritt: Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland
Zunächst muss der/die Verlobte bei einem deutschen Standesamt die Eheschließung anmelden bzw. einen Eheschließungstermin beantragen. In Deutschland erfolgt eine Eheschließung ebenfalls vor dem zuständigen Standesbeamten. Deswegen ist von dem/der deutschen Verlobten eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Falls die Anmeldung vom deutschen Verlobten allein vorgenommen wird, muss eine Vollmacht durch den/die thailändische/n Verlobte/n, Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung genannt, vorgelegt werden. Formulare dafür gibt es beim deutschen Standesamt sowie bei der Botschaft.
Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Alle Dokumente müssen vollständig und im Original bei dem Standesamt vorliegen. Thailändische Urkunden müssen von einem vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Für die Übersetzungen kontaktieren Sie uns unter Tel./ What's App +49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.
Wenn die/der Verlobte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich mit Ihrem Standesamt in Verbindung setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.
Deutsche Verlobte benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung/ der Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Thailändische Verlobte benötigen oft Urkunden im Original mit Legalisation* und beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache:
- Personalausweis oder Reisepass
- thail. Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das zuständige Standesamt oder die Thailändische Botschaft in Deutschland
- Auszug aus dem thail. Zentralregister, ausgestellt vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Hausregisterauszug oder Melderegisterauszug
Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des gemeinsamen Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:
- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- die Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt
Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung mit. Für die Übersetzungen kontaktieren Sie uns unter Tel./ What's App +49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.
Auch hier empfiehlt sich eine zusätzliche Rückfrage beim deutschen Standesbeamten nach ggf. darüber hinaus erforderlichen Urkunden. Bezüglich der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. In der Regel müssen dafür die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, wie für eine Eheschließung.
*Info zur Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok: PDF von der Deutschen Botschaft Bangkok
2. Schritt: Antrag auf Visum zwecks Eheschließung in Thailand
Der/die in Thailand lebende Verlobte beantragt dann bei der deutschen Botschaft ein Visum zur Eheschließung.
Folgende Unterlagen muss der/die thailändische Verlobte bei der deutschen Botschaft in Bangkok vorlegen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass, sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- 2x biometriefähige Passfotos
Fotomuster (pdf): https://www.bundesdruckerei.de/sites/default/files/fotomustertafel_72dpi.pdf - 2x vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer; Unterschrift bitte nicht vergessen! Antragsformular (pdf): http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/367738/Daten/4777010/LangfristigeAufenthalteAntragsformular.pdf -
Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung / Begründung der
Lebenspartnerschaft
Die Bescheinigung muss den Vermerk des Standesbeamten enthalten, dass er festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft erfüllt sind. Diese Bescheinigung kann in der Regel erst ausgestellt werden, wenn das zuständige Oberlandesgericht der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt hat. -
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache ( A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre) Mehr Info: http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/1693880/Daten/3574835/Ehegattennachzugflyer.pdf
Deutschlernen für Thailänder: Wie bieten einen VDO-Kurs zur A1 Prüfungsvorbereitung und Bücher "Deutsch lernen mit Mausmoin 1-2" an. Für mehr Infos kontaktieren uns: +49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin. - 2x Passkopien des Verlobten/zukünftigen Lebenspartner, zu dem der Nachzug erfolgen soll
- 2x Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Verlobten/zukünftigen Lebenspartner erfolgen soll
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft in Bangkok. Anschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany, 9 South Sathorn Road, Bangkok 10120; Telefon: +66-2-287-9000. Terminvereinbarung
Mehr Info zur Eheschließung von der Deutschen Botschaft Bangkok (PDF): http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/421758/Daten/5853428/Eheschliessung.pdf
3. Schritt: Erklärung bei der Ausländerbehörde in Deutschland
Die Deutsche Botschaft in Bangkok nimmt den Visumsantrag entgegen und übersendet ihn an die Ausländerbehörde, die die/den Verlobte/n zur Abgabe von Erklärungen bzw. Unterlagen schriftlich einlädt. In der Regel benötigt die Ausländerbehörde von der/dem deutschen Verlobten folgende Unterlagen:
- Bescheinigung des Standesamtes, dass die für die Eheschließung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen und die Eheschließung von beiden künftigen Ehepartnern im Standesamt angemeldet werden kann
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes des hier einreisenden künftigen Ehegatten
Es ist daher erforderlich, dass gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung
durch den künftigen Ehegatten abgegeben wird. Hierfür sind folgende Nachweise vorzulegen:- Arbeitsbescheinigung über das ungekündigte Arbeitsverhältnis
- die letzten 6 Verdienstabrechnungen (bei Selbständigen ggf. eine Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen)
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
- Verwaltungsgebühr
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gibt die Ausländerbehörde ihre Stellungnahme gegenüber der Deutschen Botschaft in Thailand ab. Die Deutsche Botschaft in Bangkok bearbeitet dann weiter und entscheidet über den Visumantrag.
4. Schritt: Standesamtliche Trauung in Deutschland
Endlich sind Sie beide zusammen in Deutschland und freuen sich auf die Hochzeit. Die Anmeldung zur Eheschließung, die Sie im ersten Schritt gemacht haben, ist der Fachbegriff zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung. Am Tag dauert die Trauung ca. 20 bis 30 Minuten (mit Dolmetscher ist es etwa länger). Ein Dolmetscher bei der Trauung ist erforderlich, falls Ihr/e thailändische/r Verlobte/r Deutsch nicht so gut versteht. Für einen Dolmetschereinsatz in Baden Württemberg und Bayern kontaktieren Sie uns unter Tel./ What's App +49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.
Ablauf:
- Begrüßung durch den Standesbeamten
- Feststellen der Personalien des Brautpaares sowie der Trauzeugen (Vergessen Sie nicht Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass!)
- Ansprache des Standesbeamten
- Fragen des Standesbeamten an das Brautpaar, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten
- Ringwechsel und Brautkuss
- Vorlesen des Ehebucheintrages durch den Standesbeamten
- Unterschriften: Der Eintrag wird vom Brautpaar, den Trauzeugen, sowie dem Standesbeamten unterschrieben.
- Derjenige Partner, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, unterschreibt hier bereits mit seinem neuen Familiennamen.
- Gratulation
Sollten Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer deutschen Eheurkunde brauchen, können Sie uns kontaktieren:+49 (0) 176 31176234, Line: mausmoin.
Checkliste Hochzeit zum Downloaden (von https://www.service-bw.de/)
Quelle: Deutsche Botschaft Bangkok, Ausländeramt-Kassel, Standesamt Stuttgart, München
-Angaben ohne Gewähr-
Kontakt & Angebotsanfrage
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